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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen AGB´s für jeden Shop, den wir direkt oder durch unsere Partnerfirmen betreiben. Für den Büromöbel-Shop klicken Sie hier auf die AGB
Die hier unten aufgeführten AGB´s gelten für den Kauf von Büromaterial im Shop www.bueroexpress-office.de

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Groß- und Einzelhandels mit Schreib-, Papierwaren, Büroausstattung und Bürobedarf

BüroEXPRESSS GmbH

Stand 9. März 2019

§ 1 Geltung

BüroEXPRESS liefert Waren und Dienstleistungen ausschließlich an gewerbliche Verbraucher, d.h. an Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer i.S. von § 14 BGB), juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie bestätigen Ihrerseits per Klick mit Zustimmung unserer AGB, dass Sie zu diesem Personenkreis gehören. Ggf. fordern wir von Ihnen nach Abschluß Ihrer Bestellung einen Gewerbenachweis an. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden vor Abschluss des Vertrages anerkannt.

§ 2 Angebot und Abschluss

Die in den Katalogen, Online-Shop und sonstigen Verkaufsunterlagen – soweit nicht anders gekennzeichnet enthaltenen Angebote von BüroEXPRESS sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Durch Ihre schriftliche, telefonische, mündliche bzw. durch Anklicken des Bestellbuttons im Shop geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Die Waren werden ausschließlich in den im jeweils aktuellen Katalog, Internet oder Prospekt beschriebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht im Rahmen des Zumutbaren bleiben uns vorbehalten. Druckfehler, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten! Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch BüroEXPRESS entweder schriftlich, per mail oder Fax bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Die automatisch erzeugte Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar.  BüroEXPRESS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen, es sei denn, dass ihm die Annahme nicht zumutbar ist. Ist die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar, behalten wir uns vor, eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware zuzusenden. WerdenBüroEXPRESS nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen oder wirtschaftliche Auskünfte bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist BüroEXPRESSberechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grund liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt. Das gilt auch für den Fall, das die bestellten Waren nicht mehr lieferbar sein sollten. Hierfür erbringt BüroEXPRESS den entsprechenden Beweis. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückgezahlt. Bei Serviceleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben

§ 2a. Bonitätsprüfung und Scoring 

Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei Creditsafe Deutschland GmbH, Schreiberhauer Straße 30, 10317 Berlin Tel:  030 – 473 929 000, Sitz: Berlin HRB Berlin Charlottenburg 123430 B USt-Id Nr. DE 268748479, ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die zuvor genannte Wirtschaftauskunftei und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) enthalten, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten, Beteiligungen etc.einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. §28b Ziffer 4 BDSG

§ 3 Preise

Dieses freibleibende Angebot ist speziell für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt. Alle Preise sind €-Nettopreise und gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, Artikel nur in handelsüblichen Mengen abzugeben.

Sofern im Shop, Katalog oder in der Werbung nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweiligen Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration.

Alle Preise sind in Euro.

Im Internet: Alle zuerst genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, die zweitgenannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Im Katalog: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Die im Katalog und in der aktuellen Werbung angegebenen Preise beziehen sich auf den jeweiligen Herausgabezeitpunkt des Katalogs bzw. der Werbung.Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen, außer es ist in Rahmenverträgen eine Preisanpassung vereinbart.

Druckfehler, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten!

§ 4 Versandkosten

Bei einem Auftragswert über 59,00 Euro* netto-Warenwert erfolgen die Inlandslieferungen porto- und frachtfrei, wenn nicht andere Lieferbedingung wie frei Bordsteinkante, frei Parterre, frei Verwendungsstelle o.ä. vereinbart wurde bzw. im den Produktinformationen/Katalog genannt wird. Bei einem Auftragswert unter 59,00 € werden Versandkosten in Höhe von 4,74 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet. Es wird ein geringfügiger Kostenanteil für Maut und Verpackung in Höhe von 1,99 Euro pro Bestellung in Rechnung gestellt. Der Mindestbestellwert für unseren Onlinebüromaterialshop beträgt 35,00 € Warennettowert. Seit Februar 2009 werden die Kosten für Verpackungen gemäß EU-Verpackungsbestimmungen weiterberechnen. Ebenso die Mautgebühren

Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl von BüroEXPRESS überlassen. Das Gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 447 BGB), und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit BüroEXPRESS vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.

* gilt nicht bei Sonder-Preisvereinbarungen. In diesen Fällen beträgt die Frei-Haus-Grenze 75,00 Euro

§ 5 Lieferart / Lieferzeit

Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage von BüroEXPRESS vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Siehe auch § 2. Die Lieferung der Waren erfolgt nach unserer Wahl per Anlieferung, Paketdienst oder Spedition. Bei Anlieferung durch Spedition erfolgt die Anlieferung EG hinter die erste verschlossene Türe des Gebäudes, soweit kein Treppenhindernis besteht. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass BüroEXPRESS selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BüroEXPRESS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie Produktions- und Lieferengpässe beim Hersteller), hat BüroEXPRESS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BüroEXPRESS dazu, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erbrachten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung gilt auch im Falle von Nacherfüllungsansprüchen.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn BüroEXPRESSoder einen ihrer Erfüllungsgehilfen trifft zumindest grobfahrlässiges Verschulden oder es wird wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet.

allgemeine Lieferzeiten:
Lieferstatus Lagerartikel:
ca. 1-3 Werktage je nach Größe und Gewicht per Paketdienst oder Spedtion
Lieferstatus Streckenartikel:
Ware kommt direkt vom Hersteller, Die Lieferzeit wird in der 2.Auftrgsbestätigung mitgeteilt.
Die Lieferung erfolgt je nach Größe und Gewicht per Paketdienst oder per Spedition

§ 6 Zahlungsbedingungen

BüroEXPRESS liefert – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung, Lastschrift, Vorkasse. Es bleibt BüroEXPRESSvorbehalten, die Auftragsabwicklung nur gegen Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden. Bei Lieferung gegen Rechnung ist diese – soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zzgl. Versandkosten und MwSt. Eventuelle Skontizusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. Von Skontozusagen sind alle buchpreisgebundenen Waren ausgenommen. Die Forderungen von BüroEXPRESS werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist BüroEXPRESS berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,- sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Außerdem ist BüroEXPRESS berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. BüroEXPRESS kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. BüroEXPRESS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Zahlungen mit Scheck stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist BüroEXPRESS nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn BüroEXPRESS verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger.

§ 7 Rückgaberecht/Widerrufsrecht
(nur gültig für private Endkunden – diese erwähnen wir nur hilfsweise, da wir ausschließlich an gewerbliche Kunden liefern) siehe auch unter: gesetzliche Information

Grundsätzlich gilt bei B2B Kaufverträgen ein Rückgaberecht nicht. Jedoch sind wir auf dem Kulanzwege zur Einigung unter folgenden Bedingungen mit dem Käufer bereit: z.B.:
Entspricht ein Artikel nicht den Erwartungen, kann der Kunde ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an uns zurückgeben. Voraussetzung ist, dass die Rückgabe der Ware unbenutzt und in einwandfreiem Zustand sowie in der unbeschädigten, nicht beklebten Originalverpackung erfolgt. Die Rücksendekosten übernimmt der Kunde. Unfreie Rücksendungen nehmen wir nur unter Vorbehhalt an und verrechnen diese uns entstehenden Zusatzkosten mit der Warengutschrift an den Kunden. Für die Wiedereinlagerung berechnen wir eine Gebühr von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch 15,00 €. Ausgeschlossen vom Rückgaberecht sind alle Sonderanfertigungen, Möbel und Akustikelemente, Software und vorinstallierte Geräte, Waren, die durch den Hersteller direkt an den Kunden geliefert werden (siehe hierzu Infos im Print-Kataolg), Batterien, sowie Sonderbestellung von Waren, die sich nicht im Katalog von BüroEXPRESS befinden. Für Büromöbel gelten die gesonderten Vertragsbedingungen von BüroEXPRESS . Im Falle der Verschmutzung, Beschädigung oder Gerbrauchsspuren von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten. Die Retouren-Ware ist vollständig (inklusive Zubehör, Bedienungsanleitung etc.) in der Originalverpackung zu verstauen und diese in einer Umverpackung zur Abholung bereitzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Originalverpackung unbeschriftet und soweit wie möglich unversehrt bleibt. Unangemeldete oder Unfreie Rücksendungen können nicht angenommen werden. Siehe hierzu die in den jeweiligen Shops gemachten Angaben zum Widerrufsrecht. Ergänzende Angaben zum Widerrufsrecht siehe auch § 14.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum von BüroEXPRESS . Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen auf von ihm besonders bezeichnete Forderungen leistet. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch BüroEXPRESS begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt von BüroEXPRESS nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Unser Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten die Höhe unserer gesicherten Ansprüche um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigeben. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.

§ 9 Transportschäden, Gefahrenübergang

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 3 Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe des Produktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die zur Lieferung beauftragt wurden, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, muss er sich bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer schriftlich bestätigen lassen und BüroEXPRESS unverzüglich mitteilen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht. Ist auch die Ware sichtbar beschädigt, ist die Annahme zu verweigern. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, sind gegenüber BüroEXPRESS innerhalb von 3 Tagen zu melden. Die Nichtbeachtung dieser Bitte führt nicht zur Einschränkung oder zum Verlust irgendwelcher Mängelansprüche.

§ 10 Mängelansprüche, Garantie, Schadenersatzansprüche

Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet BüroEXPRESS nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind spätestens binnen 3 Werktagen durch schriftliche Anzeige an BüroEXPRESS zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Stellt der Käufer Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.Der Käufer ist verpflichtet, BüroEXPRESS die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Über einen bei einem Verbraucher (§13 BGB) eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer BüroEXPRESS unverzüglich zu informieren. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vorschreibt. Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt 11 (Allgemeine Haftungsbegrenzung). Unabhängig davon geben wir etwaige weitergehende Garantiezusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Bei begründeten Mängelansprüchen erfolgt nach unserer Wahl oder nach Wahl des Herstellers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von BüroEXPRESSüber. Falls BüroEXPRESSMängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreise zu verlangen.

Im Falle einer Mängelanzeige soll der Kunde eine detaillierte Fehlerbeschreibung an BüroEXPRESS übersenden. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Haftungsfall nicht vorliegt, ist BüroEXPRESS berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der ausführenden Firma berechnet. Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel und Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, Brand, Blitzschlag oder Feuchtigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung entfällt ferner, wenn Seriennummer oder Typbezeichnung entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Weitere oder andere als die vorstehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst oder an Rechtsgütern des Bestellers entstanden sind, wie beispielsweise entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten ebenfalls nicht, sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. BüroExpress übernimmt keine Haftung dafür, dass die Produkte oder Beschreibungen gewerbliche Schutzrecht oder Urheberrechte Dritter verletzten. Der Kunde hatBüroEXPRESS von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde BüroExpress von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrecht geltend gemacht werden.

11. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

§ 12 Datenschutz – Kundendaten / Werbung / Internet

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass BüroEXPRESS die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung

§ 13 VerpackG

BüroEXPRESS ist nicht der Erstinverkehrbringer der Verpackungen. Das ist entweder direkt der Hersteller der gelieferten Waren oder der Logistkpartner, das Genossenschaftslager oder andere Großhändler. Im Übrigen beliefern wir keine Endkunden – sondern ausschließlich gewerbliche Verbraucher (siehe hierzu § 1) Dennoch sind wir beim Verpackungsregister unter Registrierungs-Nr. DE3470122013334 registriert

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit BüroEXPRESS verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von BüroEXPRESS in Potsdam. Dieser ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen. Das deutsche Recht findet Anwendung.

§ 15 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Widerrufsbelehrung ist nur im B2C Vertragsverhältnis zwingend erfoderlich. Wir schließen aber grundsätzlich nur mit Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer i.S. von § 14 BGB), juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Siehe hierzu auch §1

BüroEXPRESS GmbH
Kurfürstenstr. 31
D- 14467 Potsdam
 
 

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch auch
uns unentgeltlich zurückgeben.

Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Unfreie Rücksendung stellen wir dem Absender wieder in Rechnung. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

BüroEXPRESS GmbH
Kurfürstenstr. 31
D-14467 Potsdam
E-Mail: info[at]bueroexpress.de
FON +49 (0) 331 6015980 FAX +49 (0) 331 60159819

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)

RücksendeSammelboxen können Sie bestellen bei GRS Fon 01805-805030 oder www.grs-batterien.de